Weitere Lockerungen im Veranstaltungsbereich im Rheinland-Pfalz
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16. September 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen in der 11.
Zum 16. September 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen in der 11. Corona Bekämpfungsverordnung bekannt gegeben. So gelten seit heute die Lockerungen für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich von 250 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 500 Personen im Freien unter den jeweils geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
Weiterhin sind bei nicht gewerblichen Veranstaltungen im Innenbereich mit einem eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis von bis zu 75 Personen gleichzeitig anwesenden Personen möglich. Hierbei gilt es die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Insbesondere die Kontakterfassung. Die Abstands- und Maskenpflicht sind möglichst einzuhalten.
Entsprechende Hygienekonzepte zum Download:a
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art (Hochzeiten, Geburtstage etc.)
Veranstaltungen im Innenbereich
Veranstaltungen im Außenbereich